Fördernde Mitgliedschaft

Wir freuen uns an Ihrem Interesse, die Freiwillige Feuerwehr Stakendorf als förderndes Mitglied finanziell zu unterstützen. Klicken Sie nicht gleich weg, sondern nehmen Sie sich diese eine Minute und lesen Sie bitte weiter.
Das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) Vom 10. Februar 1996 sagt folgendes aus:

§ 2 Aufgaben der Gemeinden

Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

Somit ist ja alles geregelt!

Nicht ganz, denn wir sind auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit Ihrer Hilfe können wir unsere Jugendendarbeit unterstützen und fördern. Aber auch zusätzliche Ausrüstung anschaffen, die der Allgemeinheit wieder zugutekommt.

So konnten wir aus diesen Geldern unter anderen unser MZF mitfinanzieren. Auch ein Stromerzeuger oder ein Laiendefibrillator sind durch die finanzielle Unterstützung der fördernden Mitglieder beschafft worden.

Alle weiteren regularien entnehmen Sie bitte dem Antrag auf eine Fördernde Mitgliedschaft, der hier zum download bereit steht.

Antrag Förder