§ 2 Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Somit ist ja alles geregelt!
Nicht ganz, denn wir sind auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit Ihrer Hilfe können wir unsere Jugendendarbeit unterstützen und fördern. Aber auch zusätzliche Ausrüstung anschaffen, die der Allgemeinheit wieder zugutekommt.
So konnten wir aus diesen Geldern unter anderen unser MZF mitfinanzieren. Auch ein Stromerzeuger oder ein Laiendefibrillator sind durch die finanzielle Unterstützung der fördernden Mitglieder beschafft worden.
Alle weiteren regularien entnehmen Sie bitte dem Antrag auf eine Fördernde Mitgliedschaft, der hier zum download bereit steht.